Jugendförderung

Stadtsportverband Würselen e.V.


 

Sportvereine, die Mitglied des SSV Würselen sind, können zu nachfolgenden Richtlinien Fördermittel für Jugendpflegerische Maßnahmen / Projekte im Inland u.a. erhalten, wenn entsprechende "zweckgebundene Mittel" vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Vor Durchführung einer möglichen förderungswürdigen Maßnahme sollte der Vorstand des Vereins einen entsprechenden Antrag stellen, aus dem Zeitpunkt, Dauer, Ort und Anzahl der erwarteten Teilnehmer/innen hervorgehen.

 

  • In der Regel sollte die Maßnahme offen, also nicht nur für Vereinsmitglieder angeboten werden.
  • Teilnehmergebühren und Gesamtkosten der Maßnahme sind in Form plausibler Schätzung aufzuführen.
  • Eine Kurzbeschreibung mit Zielsetzung der Maßnahme, insbesondere, wenn diese erstmals durchgeführt wird, ist erforderlich.
  • Der/die Leiter/in der Maßnahme und die Anzahl der Betreuer/innen sind aufzuführen.
  • Über die Vergabe und Höhe einer eventuellen Zuwendung entscheidet der Geschäftsführende Vorstand (§13.2) des SSV. 
  • Nach Durchführung der Maßnahme sind die Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen durch eine Teilnehmerliste mit Unterschrift der Verantwortlichen zu dokumentieren. Weiterhin ist eine Aufstellung über entstandene Kosten beizulegen. 
  • Ein Vertreter des SSV ist berechtigt, sich vor Ort über den Verlauf der Maßnahme zu informieren.
  • Maximal können 200,00 € für die Durchführung gewährt werden. Überweisungen können nur auf ein offizielles Vereinskonto (also kein Privatkonto) erfolgen.
  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind übliche Veranstaltungen aus dem Spiel- und Trainingsbetrieb, Turniere etc.